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HONORAR
Es ist unser Ziel, die wirtschaftlich und rechtlich beste Lösung für unsere Mandanten anzubieten. Honorar und Leistungsumfang besprechen wir umfassend im Voraus und informieren regelmäßig über erbrachte Leistungen.
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Rechtsanwaltstarif
Das Honorar wird mangels individueller Vereinbarung mit dem Mandanten nach dem Österreichischen Rechtsanwaltstarifgesetz und den Autonomen Honorarkriterien berechnet. Dies gilt für die umfassenden Tätigkeiten des Rechtsanwalts, insbesondere für die anwaltliche Vertretung vor Gerichten und Behörden.
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Stundensatzhonorar
Nach Art und Umfang der Rechtssache (z.B. Vertragsverhandlungen, Gesellschaftsgründungen, laufende Rechtsberatung, Erstellung von Rechtsgutachten etc.) kann im Interesse des Mandanten auch ein Stundensatzhonorar (Honorierung nach exakt erfasstem Zeitaufwand) vereinbart werden.

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Info-PDF der Rechtsanwaltskammer
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